Pflichtumtausch aktuell für Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später mit Papierführerschein (grau/rosa) notwendig.
Stellen Sie den Antrag auch, wenn Sie Ihre Frist schon verpasst haben.
Hier beantragen Sie auch den Umtausch wegen Namensänderung oder Austragung der Sehhilfe.
Für den (Pflicht-)Umtausch von Führerscheinen sind folgende Unterlagen notwendig:
ACHTUNG! NUR NACH VORLADUNG ODER ABSPRACHE MIT DER FÜHRERSCHEINSTELLE! (andere Dienstleistungen werden nicht erbracht)
Denken Sie bei der Abholung Ihres Führerscheines daran, folgendes mitzubringen:
Haben Sie Ihre Führerscheinprüfung bestanden, aber nur einen weißen Zettel (Prüfbescheinigung) erhalten? Bitte buchen Sie dann noch KEINEN Termin!
Schreiben Sie in diesem Fall zuerst eine E-Mail an feb@kreis-oh.de mit folgenden Angaben:
Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Bei Diebstahl oder Verlust (es ist keine vorläufige Fahrberechtigung zu beantragen).
Für den Ersatz von Führerscheinen sind folgende Unterlagen notwendig:
Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis auf die Schlüsselzahlen B96, B196 oder B197.
Für die Erweiterung auf B96 (Anhänger), B196 (Motorrad Klasse A1) oder B197 (Austragung der Automatik-Auflage) benötigen Sie folgende Unterlagen:
ACHTUNG:
(Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 besteht keine Frist)
Für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerkarte werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn Sie eine Unternehmens- oder Werkstattkarte beantragen möchten, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail an feb@kreis-oh.de unter Angabe Ihrer Personalien sowie Ihres Anliegens.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
(z.B. Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr, Ausflugsfahrten, Krankenkraftwagen)
Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
ärztliche Gutachten nach den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Gutachten sind jeweils erhältlich beim Allgemeinmediziner / Augenarzt / Arbeits- und Betriebsmediziner oder alles gleichzeitig beim Arbeits- und Betriebsmediziner.
Wichtige Hinweise:
Die Ortskenntnisprüfung ist nicht mehr erforderlich. Wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ausgestellt werden soll, ist stattdessen ein Fachkundenachweis zu erbringen. Jedoch ist rechtlich noch nicht geklärt, in welcher Art und in welchem Umfang dieser Nachweis zu erbringen ist. Daher wird eine auflösende Bedingung in die Erlaubnis eingetragen, dass dieser Nachweis spätestens zur nächsten Verlängerung in 5 Jahren vorzulegen ist (Stand 22.11.2023).
Für die Erlaubnis für Krankenkraftwagen ist der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erforderlich.
Für die Ausstellung des Scheines muss der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
ärztliche Gutachten nach den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
und wenn das 60. Lebensjahr bereits vollendet ist oder in den nächsten 5 Jahren erreicht wird
Die Gutachten sind jeweils erhältlich beim Allgemeinmediziner / Augenarzt / Arbeits- und Betriebsmediziner oder alles gleichzeitig beim Arbeits- und Betriebsmediziner
für befristete Aufenthalte außerhalb der EU
Für die Ausstellung von Internationalen Führerscheinen sind folgende Unterlagen notwendig:
Der Internationale Führerschein kann in der Regel direkt mitgenommen werden. Nur in Ausnahmefällen (z. B. in Verbindung mit der Umstellung von „alt auf neu“) ist dies nicht möglich.
* Soweit Sie in mehreren Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR = EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) ein Kraftfahrzeug führen möchten, kann es sein, dass Sie zwei Internationale Führerscheine benötigen. Denn es gibt zwei Internationale Führerscheine nach zwei unterschiedlichen Abkommen. Hintergrund ist, dass nicht alle Länder der Welt ein und das selbe Abkommen unterzeichnet haben.
Aktuell (Stand 04/2023) sind folgende Länder nicht Mitglied des neuesten Abkommens: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien.
Sollten Sie in einem dieser Länder und zusätzlich in einem nicht aufgeführten Land außerhalb des EWR ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie daher zwei biometrische Lichtbilder.
Es wird eine vorhergehende Beratung empfohlen.
Zur Kontaktaufnahme schreiben Sie gerne eine E-Mail an feb@kreis-oh.de unter Angabe Ihrer Personalien und Ihres Anliegens.
Bitte nutzen Sie die Dienstleistung "Sonstiges Führerscheinstelle" nur nach vorheriger Absprache.
Wenn Ihr Anliegen nicht bei den Dienstleistungen aufgeführt ist, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail an feb@kreis-oh.de unter Angabe Ihrer Personalien und Ihres Anliegens.
zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.
Für die Umschreibung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen notwendig:
Für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR) sind folgende Unterlagen notwendig:
ACHTUNG: Grundsätzlich ist bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. In diesen Fällen stellen Sie Ihren Antrag bitte über die gewünschte Fahrschule. Ausnahmen von der Prüfungspflicht sind in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Wenn gar keine Prüfung erforderlich ist, können Sie den Antrag direkt bei der Führerscheinstelle stellen. Wenn eine Teilprüfung (theoretische oder praktische Prüfung) erforderlich ist, stellen Sie Ihren Antrag ebenfalls über die gewünschte Fahrschule.
Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens zur Abholung des deutschen Führerscheines erneut persönlich erscheinen müssen, da dieser gegen den ausländischen Führerschein umgetauscht wird.
Further Information available in English, French, Spanish, Russian, Arabic and Chinese: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html
(Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei)
Für die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hinweis: Bei der erstmaligen Beendigung des Dienstverhältnisses nach der Erteilung oder Neuerteilung der betreffenden Klasse der Dienstfahrerlaubnis ist dem Inhaber auf Antrag zu bescheinigen, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen ihm die Erlaubnis erteilt war. Mit dieser Bescheinigung können Sie ebenfalls eine Umschreibung der bereits eingezogenen Dienstfahrerlaubnis beantragen.
(vorher Verlängerung / Eintragung Module)
Für die Verlängerung von C-Klassen sind folgende Unterlagen notwendig:
Die Gutachten sind jeweils erhältlich beim Allgemeinmediziner / Augenarzt oder beides gleichzeitig beim Arbeits- und Betriebsmediziner.
Bei Verlängerung der D-Klassen zusätzlich erforderlich:
Bei Verlängerung der Schlüsselzahl 95/Module zusätzlich erforderlich:
ACHTUNG! TERMINBUCHUNG NUR NACH VORLADUNG BZW. ABSPRACHE MIT DER FÜHRERSCHEINSTELLE! (andere Dienstleistungen werden nicht erbracht)
Denken Sie daran, folgendes mitzubringen:
nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 04521/788-8945.
Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an feb@kreis-oh.de unter Angabe Ihrer Personalien und Ihres Anliegens.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Neuzulassung (Erstzulassung) eines fabrikneuen Fahrzeuges.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises mit Halterwechsel.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Kreises Ostholstein.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges ohne Halterwechsel.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Zulassung eines Import-Fahrzeuges.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Umkennzeichnung (Kennzeichenwechsel) eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Halterwechsel.
Bei einem Verlust von Kennzeichen finden Sie hier noch weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für den Ersatz von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichenschildern.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die technische Änderung am zugelassenen Fahrzeug.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Zulassung eines Fahrzeuges mit einem Saisonkennzeichen.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Zulassung eines Fahrzeuges mit einem H-Kennzeichen.
Checkliste (benötigte Unterlagen) für die Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises ohne Halterwechsel und bei Namensänderung.